Petra zur Öffentlichkeitsarbeit

Nochmals herzlichen Dank für diese tolle Veranstaltung!
Ich habe mich sehr wohl gefühlt und sehr viel mehr mitnehmen können als ich es erhofft habe. Ich wusste aber nicht recht, wie ich es auf den Punkt bringen sollte. Zuhause ist es mir dann klar geworden – die Tatsache unter Gleichgesinnten zu sein, die für ihr Thema brennen und sich engagieren, gute Gespräche führen zu können und sich auch vertraulichen Rat holen zu können, hat es für mich so außergewöhnlich gemacht.
Martin hat eine unwahrscheinlich große Gabe, alle an einen Tisch zu holen und Wissen locker verpackt weiterzugeben!
Eine Traumbesetzung für KomSem – da waren wir uns alle einig.

Benachteiligung bereits durch Arbeitsvertrag möglich

Die in einem vom Arbeitgeber vorformulierten Arbeitsvertrag enthaltene Erklärung des Arbeitnehmers, nicht den Bestimmungen des Schwerbehindertengesetzes (SGB IX) zu unterliegen, indiziert bereits eine Benachteiligung wegen einer Behinderung.

Auch die tätigkeitsneutrale Frage nach einer Schwerbehinderung bei einer Einstellung ist unzulässig.

Urteils des ArbG Hamburg vom 27.6.201720 Ca 22/17

 

Berufung beim LAG Hamburg (Az.: 7 Sa 90/17)
Das LAG Hamburg hat am 30.11.2017 die Berufung der Beklagten zurück gewiesen und der Anschlussberufung des Klägers stattgegeben, so dass eine Entschädigung in Höhe von 8100€ ausgeurteilt wurde.