Gleichzeitige Beteiligung von 2 SBV´n

Sind gleichzeitig zwei SBV´n zu beteiligen, richtet sich der Umfang der Unterrichtung, ebenso wie bei der notwendigen Beteiligung zweier Betriebsräte, nach der Reichweite und Zielrichtung der Beteiligungsrechte der jeweils zu beteiligenden Schwerbehindertenvertretungen.

Dies kann immer dann der Fall sein, wenn innerhalb eines Unternehmens jemand von Betrieb zu Betrieb versetzt werden soll.

Bay. VGH Beschluss vom 23.02.2018, 6 CS 17.2556