Wiedereingliederung – schwerbehinderter Arbeitnehmer – Schadensersatz

Wiedereingliederung – schwerbehinderter Arbeitnehmer – Schadensersatz wenn der Arbeitgeber „mauert“.

  1. Ein schwerbehinderter Arbeitnehmer kann nach § 164 (alt:81) Abs. 4 S. 1 SGB IX a.F. eine anderweitige Tätigkeit auch im Rahmen einer Wiedereingliederung verlangen.
  2. Versäumt es der Arbeitgeber schuldhaft, die behinderungsgerechte Beschäftigung eines schwerbehinderten Arbeitnehmers nach § 164 Abs. 4 S. 1 Nr. 1 bis 5 SGB IX zu ermöglichen, hat der Arbeitnehmer einen Schadensersatzanspruch in Höhe der entgangenen Vergütung.

LArbG Berlin-Brandenburg, 23.05.2018, Aktenzeichen: 15 Sa 1700/17