Erste Schritte nach der Wahl

1 Sich bekannt machen

  • Bekanntmachung formulieren:
    • Vorstellung der Schwerbehindertenvertretung (SBV) und der Stellvertretung (mit Bild)
    • Für wen ist die SBV da?
    • Für was ist sie zuständig?
    • Wie ist sie zu erreichen? (Ort, Telefonnummer, E‐Mail, Sprechstunde)
  • Bekanntmachung als Rundschreiben per E‐Mail versenden und am Schwarzen Brett aushängen
  • Bei einem Betriebsrundgang sich persönlich vorstellen
  • Auf der nächsten Betriebsversammlung sich persönlich vorstellen
  • Beim Arbeitgeber nachfragen: Sind Integrationsamt und Arbeitsagentur über das Wahlergebnis informiert?

2 Kontakte aufnehmen

  • zu den stellvertretenden SBV´n
  • zum Betriebs‐ oder Personalrat oder MAV
  • zum Inklusionsbeauftragten des Arbeitgebers
  • zum Betriebsarzt und zur Fachkraft für Arbeitssicherheit
  • zum Integrationsamt
  • zur Agentur für Arbeit
  • zu den schwerbehinderten Beschäftigten im Betrieb

3 „Büro“ der SBV einrichten

  • Raum für Sprechstunde festlegen (evtl. mit Arbeitgeber klären)
  • Abschließbaren Schrank für vertrauliche Unterlagen nutzen
  • Fachliteratur besorgen

 4 Die behinderten Mitarbeiter kennenlernen

  • beim Arbeitgeber das aktuelle Verzeichnis der schwerbehinderten Menschen anfordern
  • Arbeitsplatzkartei und Gefährdungsanalyse für die Arbeitsplätze besorgen
  • Gesprächsangebote machen (z.B. durch Hinweis auf Sprechstunde der SBV)

5 Arbeiten organisieren

  • Termin für SBV‐Sprechstunde festlegen
  • Treffen des betrieblichen Integrationsteams vereinbaren
  • An Betriebsrats‐ Personalratssitzung(en) teilnehmen
  • an Ausschusssitzung(en) teilnehmen
  • Regelmäßig Betriebsrundgang durchführen
  • Arbeitgebergespräche (monatlich bzw. vierteljährlich) vereinbaren
  • Schwerbehindertenversammlung planen
  • Beiträge für die Mitarbeiter‐ oder BR/PR‐Zeitung vorsehen
  • „Ruhige Stunde“ für die Schreibtischarbeit einplanen

6 Basiswissen aneignen

  • Seminarprogramm organisieren und diverse Weiterbildungen besuchen