Änderungskündigung zur Herabsetzung der Arbeitszeit

Schwerbehinderte Mitarbeiter, die aufgrund ärztlicher Atteste nicht mehr alle anfallenden Arbeiten ausführen können, haben Anspruch auf einen behinderten- bzw. leidensgerechten Arbeitsplatz.
Die Rechtsprechung ist hier sehr streng.
Arbeitgeber müssen dann alle Anstrengungen unternehmen, um eine Weiterbeschäftigung in Vollzeit zu ermöglichen. Dies kann die Zuweisung von anderen Tätigkeiten beinhalten.
Erst wenn alle denkbaren Alternativen nachweisbar ausgeschöpft sind, kommt eine krankheitsbedingte Änderungs- oder sogar Beendigungskündigung in Betracht.
LAG Berlin-Brandenburg v. 8.5.2018, 7 Sa 1588/17