Versagung der Zustimmung zur außerordentlichen Kündigung war rechtswidrig

  1.  Ein Zusammenhang mit der Behinderung iSd § 91 (neu: 174) Abs. 4 SGB IX ist nicht schon bei jedem Einfluss der Behinderung auf das Verhalten des Schwerbehinderten gegeben. (Rn. 24)
  2. Wird eine Kündigung auf ein Fehlverhalten gestützt, dass nach Auffassung des Kündigenden seine Ursache zumindest auch in der Behinderung selbst hat, muss er den Zusammenhang zwischen der Behinderung und dem Fehlverhalten näher aufklären. (Rn. 31)
  3. Die Durchführung eines Präventionsverfahrens nach § 84 (neu: 167) SGB IX ist keine Rechtmäßigkeitsvoraussetzung für die Entscheidung des Integrationsamts nach den §§ 85 ff. (neu: 168) SGB IX. (Rn. 36)

VG Bayreuth, 17.08.2017 – B 3 K 16.346