SBV ist vor einer Abmahnung anzuhören

Nun hat auch die Schiedsstelle der Diakonie in Niedersachsen entschieden, dass die SBV bei Abmahnungen gemäß § 178 (2) SGB IX zu beteiligen ist.

Dies gilt auch dann, wenn der Grund nicht im Zusammenhang mit der Behinderung steht.

Az: 4 VR MVG 14/19 vom 03.06.2019

Die Schiedsstelle hat sich am Beschluss vom  BAG, 17.08.2010, 9 ABR 83/09 orientiert.