Leistungsminderung – Arbeitgeber muss Einschränkungen akzeptieren

Ist ein Arbeitnehmer gesundheitlich eingeschränkt, kann er verlangen, dass der Arbeitgeber sein Direktionsrecht »nach billigem Ermessen« ausübt, um ihm möglichst eine leidensgerechte Beschäftigung zuzuweisen. Der Anspruch besteht unabhängig von einer möglichen Schwerbehinderung.

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ArbG Stuttgart 14.05.2019, Aktenzeichen 9 Ca 135/18