Gleichstellung für Beamte – geht doch!

Die Gleichstellung von Beamten mit einem schwerbehinderten Menschen ist grundsätzlich möglich. Das Gesetz schließt das jedenfalls nicht aus. Die Gleichstellung scheitert auch nicht generell an der Unkündbarkeit von Beamten. Wegen des sicheren Arbeitsplatzes bedarf es jedoch hierfür einer besonderen Begründung, hat das LSG im Saarland  entschieden.

Besprechung beim DGB-Rechtsschutz
LSG Saarland, Urteil vom 22.Februar 2019 – L 6 AL 4/17