Petition stoppt Referentenentwurf zur VersMedV

Eine Petition hat es erfolgreich geschafft um einen Entwurf des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales (BMAS) zu stoppen. So stoppten 29.027 Unterschriften den 6. Referentenentwurf des BMAS zur Versorgungsmedizin-Verordnung.

Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales hat im vergangenen Jahr einen Referentenentwurf für eine Neufassung der Versorgungsmedizin-Verordnung verfasst. Am Prozess wurden die Schwerbehindertenvertretungen erst spät im November 2018 beteiligt. In der Öffentlichkeit war der Referentenentwurf nicht sichtbar kommuniziert. Die drei Initiatorinnen befürchteten einen massiven Abbau der Teilhabe behinderter Menschen durch den Referentenentwurf der 6. Versorgungsmedizin- Verordnung. Im Januar 2019 ergriffen die drei dann selbst die Initiative und erstellten eine Online-Petition mit dem Titel „Teilhabeabbau durch Verschlechterung der Versorgungs-MedizinVerordnung stoppen“. Das Thema wurde somit in der Öffentlichkeit deutlich sichtbar. Die Petition erfuhr eine überwältigende Unterstützung! Insgesamt unterzeichneten 29.027 Menschen diese Petition. Die Initiatorinnen baten um einen Termin zur Übergabe der Unterschriften.

Am 21.06.2019 überreichten Ulrike Hepperle SBV von der Leipniz Universität Hannover, Silke Buchborn SBV Diakonie Himmlesthür e.V. aus Hildesheim und Claudia Oswald-Timmler SBV und Kreisbehindertenbeauftragte vom Landratsamt Göppingen, Herrn Staatssekretär Dr. Rolf Schmachtenberg in Berlin die gesammelten Unterschriftenlisten. Der Staatssekretär nahm sich eine Stunde Zeit, in der die Vertrauenspersonen der Schwerbehinderten und ihre fünf Unterstützer*innen aus Gewerkschaften und Hauptschwerbehindertenvertretungen ihre Bedenken und Einwände ausführlich darstellten. In dem konstruktiven Gespräch wurde deutlich, dass das Bundesministerium für Arbeit und Soziales im Kern dasselbe Ziel wie die SBVen verfolgt: Es ist keine Verschlechterung oder Benachteiligung für Schwerbehinderte Personen in Deutschland beabsichtigt oder geplant! Die „tolle Aktion“, so Staatssekretär Dr. Schmachtenberg verstärkt die Zweifel, ob das jetzige Antrags-und Feststellungsverfahren den teilhabeorientierten, politischen, juristischen, medizinischen und sozialen Realitäten noch gerecht werden kann. Zeit das Vorhaben grundsätzlich zu überdenken! Und diesmal werden die Schwerbehindertenvertretungen beteiligt. Gute Voraussetzungen, ein gemeinsames Ziel kooperativ zu erreichen. Zwischenzeitlich erfolgte von BMAS eine Einladung zum Werkstattgespräch am 02.09.19 an dem wir drei selbstverständlich gerne teilnehmen werden.

Das Bundesministerium äußerte sich dazu wie folgt: „Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) sowie der ärztliche Sachverständigenbeirat Versorgungsmedizin und dessen Arbeitsgruppen arbeiten derzeit daran, die Versorgungsmedizin-Verordnung noch stärker teilhabeorientiert auszurichten und sie an den medizinischen Fortschritt anzupassen. Es gab dazu im Lauf der Jahre mehrere Besprechungen mit den Verbänden behinderter Menschen und den Ländern, zuletzt im Oktober 2018. Außerdem wurde der Entwurf im November 2018 mit interessierten Schwerbehindertenvertretungen erörtert.

In der Verbändebesprechung im Oktober 2018 hat das Bundesministerium für Arbeit und Soziales zu erkennen gegeben, für wesentliche Kritikpunkte (Bestandsschutz, Befristung, GdB 20 bei der Gesamt-GdB-Bildung, Berücksichtigung von Hilfsmitteln, bestmögliches Behandlungsergebnis) Lösungen im Sinne der Verbände erarbeiten zu wollen. In der Zwischenzeit sind zahlreiche weitere Stellungnahmen eingegangen. Sie legen den Schluss nahe, dass insbesondere sehr viele schwerbehinderte Menschen zumindest verunsichert sind und für sich teilweise auch Verschlechterungen befürchten.

Ein so komplexes Vorhaben wie die Gesamtüberarbeitung der Versorgungsmedizin-Verordnung kann aber nur Erfolg haben, wenn alle Beteiligten grundsätzlich dahinterstehen und es als Fortschritt für behinderte Menschen ansehen. Diese Voraussetzung ist derzeit nicht gegeben. Es ist daher geplant, mit den relevanten Verbänden in diesem Bereich in einen vertieften Diskussionsprozess eintreten, der alle wesentlichen Beteiligten an einen Tisch bringt. Dieser soll im Rahmen eines Werkstatt-Gesprächs zur Überarbeitung der Versorgungsmedizin-Verordnung Anfang September begonnen werden.“