Die Arbeit der SBV ist durch Festnetzanschluss und PC mit Internetzugang möglich, so das LAG in Mecklenburg-Vorpommern.
Die SBV einer Dienststelle (Polizei) hat trotz Schichtarbeit und Außendienst keinen Anspruch auf ein Smartphone, wenn ein Festnetzanschluss und ein PC mit Internetzugang vorhanden sind. Dies hat das Landesarbeitsgericht Mecklenburg-Vorpommern entschieden.
LAG Mecklenburg-Vorpommern 5. Kammer, Beschluss vom 24.10.2017, 5 TaBV 9/17