Das Beispiel zeigt, dass die SBV sich nicht alles gefallen lassen muss und das SGB IX genügend Sanktionsmöglichkeiten hat um seinen Fortbildungsanspruch durchzusetzen.
Einsweilige Verfügung zum Seminar mit dem Titel:
Viel Wissen für die SBV um viel zu erreichen bei personellen Einzelmaßnahmen im Betrieb
-Einstellung, Versetzung, Kündigung –